Bitte beachten: Einsichtnahmebestätigungen der Führungszeugnisse für alle Zuschussanträge sind zukünftig nur noch 3 Jahre gültig (Vorgabe der Stadt München!).
Ab 01.01.2025: Alle Einsichtnahmen gelten für die Zuschussbeantragungen nur noch drei Jahre. Diese Vorgabe kommt von der Stadt München, die letztlich die Gelder vergibt. Weiterhin können dafür auch die Einsichtnahmen der diözesanen Präventionsstelle verwendet werden, diese werden wir aber nur bis 3 Jahre nach Ausstellungsdatum akzeptieren können (bislang waren das 5 Jahre, für die Zuschüsse der Stadt München gelten aber nur 3 Jahre).